Kinder- und Jugendschutz im Tennis-Verein TeBe e.V.
Der Tennis-Verein TeBe e.V. bekennt sich ausdrücklich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Schutz junger Menschen hat in unserem Verein höchste Priorität.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, darf die Auseinandersetzung mit Gewalt – insbesondere mit sexualisierter Gewalt im Sport – kein Tabuthema sein. Prävention, Sensibilisierung und ein achtsamer Umgang miteinander sind zentrale Bestandteile unserer Vereinsarbeit. Eine jederzeit offene, transparente und respektvolle Kommunikation innerhalb des Vereins sowie unter allen Mitgliedern ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung.
Zur Sensibilisierung, Information, Beratung und Unterstützung in diesem wichtigen Aufgabenbereich hat der Vorstand des Tennis-Verein TeBe e.V. eine Ansprechpartnerin als Vertrauensperson benannt. Sie steht Mitgliedern, Eltern, Trainerinnen und Trainern sowie allen weiteren Beteiligten bei Fragen oder Anliegen vertraulich zur Verfügung.
Dr. Stefanie Seemann
Vertrauensperson Kinderschutz
M: 0160 - 660 46 64
Erklärung zum Kinderschutz:
- Unser Verein achtet und schützt die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen uneingeschränkt.
- Der Umgang miteinander ist geprägt von Respekt, Wertschätzung, einer angemessenen Sprache sowie einer professionellen Nähe-Distanz-Gestaltung. Dies gilt sowohl für Erwachsene im Umgang mit Kindern und Jugendlichen als auch für Kinder und Jugendliche untereinander.
- Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls schauen wir nicht weg. Wir übernehmen Verantwortung und beteiligen uns aktiv am Schutz vor Vernachlässigung, Gewalt und insbesondere sexualisierter Gewalt.
- Alle Trainerinnen und Trainer sowie ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter erkennen den vereinseigenen Ehrenkodex verbindlich an und handeln nach dessen Grundsätzen.
- Unser Verein verfügt über klare und transparente Organisationsstrukturen. Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden altersgerecht informiert und angemessen in Vereinsaktivitäten einbezogen.
- Der Vorstand nimmt Hinweise und Beschwerden ernst und behandelt diese vertraulich sowie mit der gebotenen Sorgfalt. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt werden notwendige Maßnahmen konsequent gemäß unseren festgelegten Richtlinien eingeleitet.