Vereinsregeln und Spielordnung  

Die nachfolgenden Regelungen dienen der Klarstellung der Nutzungsbedingungen sämtlicher Einrichtungen des Tennis-Verein TeBe e.V. Sie sind für jedes Mitglied und jeden Gast verbindlich. Jedes Mitglied und jeder Gast der Tennisanlage haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Es gilt alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdeten oder gegen die guten Sitten verstößt.

  1. Die Benutzung der Einrichtungen des Clubs ist nur Mitgliedern und ihren Gästen gestattet.
  2. Es ist auf Sauberkeit auf der gesamten Tennisanlage zu achten. Fahrräder sind im Eingangsbereich der Tennisanlage abzustellen.
  3. Tennisunterricht dürfen nur vom Vorstand bestellte Tennistrainer/ -innen erteilen. Interessierte Mitglieder setzen sich direkt mit dem/ der Trainer/-in in Verbindung. Unterricht an Nichtvereinsmitglieder bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
  4. Hunde sind an der Leine zu führen.
  5. Spielberechtigt sind aktive Mitglieder (Erwachsene und Jugendliche), die ihren vollständigen Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr entrichtet haben.

     Online-Platzbelegungssystem:

  1. Jedes spielberechtigte Mitglied erhält einen personalisierten Zugangs­code zum Online-Platzbelegungssystem (https://platzbelegung.tennis-verein-tebe.de/), mit dem Tennisplätze wie folgt gebucht werden:
    1. Das buchende Mitglied kann mit Eingabe seines eigenen Namens und des Namens der jeweiligen Spielpartnerin/ des jeweiligen Spielpartners jeweils eine Stunde für denselben und eine Stunde für den folgenden Tag reservieren. Für Buchungen zum Doppelspiel gilt entsprechendes für die weiteren Spielpartner.
    2. Private Trainerstunden werden direkt bei der jeweiligen Trainerin/ dem jeweiligen Trainer gebucht. Die Trainerin/ der Trainer nimmt die Buchung im Platzbelegungssystem vor.
    3. Jedes Mitglied hat viermal in der Saison die Möglichkeit, kostenfrei mit einem Gast zu spielen. Dieser Gast ist namentlich bei der Platzbuchung zu benennen. Ein Gast hat zweimal in der Saison die Möglichkeit, bei TeBe zu spielen. Buchungen für das Spielen mit einem Gast sind nur gleichtägig möglich.
    4. Reservierungen für Jugendtraining, Verbandsspiele und Turniere erfolgen  durch den Vorstand bzw. den Platzwart.
    5. Verstöße gegen die vorgenannten Platzbelegungsregeln (z. B. Spielen unter falschen Namen, blocken von Plätzen durch Platzhalter, etc.), können vom Vorstand mit einer Sperre des jeweiligen Mitglieds geahndet werden.   
  2. Reservierte Plätze dürfen bereits genutzt werden, sofern sie max. 30 Minuten vor Spielbeginn frei sind und kein anderes Mitglied im Buchungssystem diesen Platz reserviert hat.
  3. Vor jeder Spielstunde muss der Platz von den beginnenden Spielern gewässert werden, es sei denn, im Boden ist genug Feuchtigkeit vorhanden.
  4. Zum Ende der Spielzeit muss der Platz unaufgefordert und ohne Rücksicht auf den Spielstand pünktlich abgezogen und freigemacht werden. Die Linien müssen nicht gesäubert werden. Ist der Platz im Anschluss nicht reserviert, ist ein Weiterspielen nach Buchung im Online-Platzbelegungs­system möglich.
  5. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Platzwart, der Vorstand für den Bereich Sport, der 1. Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied (in dieser Reihen­folge).
  6. Für das Jugendtraining sowie Mannschaftstraining reservierte Plätze haben bei der Platzbelegung Vorrang. Das Jugendtraining findet auf Plätzen 5, 6 oder 7 statt. Für private Trainerstunden können die Trainer im Buchungssystem grundsätzlich die Plätze 5, 6 und 7 reservieren.
  7. Die Vorstandsmitglieder und der Platzwart sind berechtigt, bei Verbandsspielen und Turnieren zusätzliche Plätze zu sperren, falls die Witterung (z. B. Regen, Dunkelheit) dies erforderlich macht.
  8. Die Mitglieder und Ihre Gäste sind gehalten, beim Spiel Tenniskleidung zu tragen. Das Tragen von Tennisschuhen ist verpflichtend.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf den Tennisplätzen ist zu vermeiden.

Der Vorstand weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Vereinsregeln und die Spielordnung, vom Vorstand mit einer Buchungs- und Spielsperre geahndet werden können.

gez. Vorstand (13.06.2022)

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